Von dem Geld, das die Presseverlage durch ihr neues Leistungsschutzrecht einnehmen, müssen sie den Urhebern praktisch nichts abgeben. Zu diesem Ergebnis kommen zwei verlegernahe Rechtsanwälte in einem Fach-Aufsatz. Bevor das Gesetz verabschiedet wurde, hatten die Verlage den gegenteiligen Eindruck erweckt. Auch Journalisten würden unmittelbar davon profitieren, wenn Suchmaschinenbetreiber und Aggregatoren für die Verwendung kleiner Textschnipsel…