Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat gestern das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen der Stadt Freiburg für nichtig erklärt. Die „Dithmarscher Landeszeitung“ illustrierte einen entsprechenden dpa-Bericht mit folgendem Symbolfoto… …was noch nicht bemerkenswert wäre, wenn der Bildtext nicht so lautete: Das Beste aber ist die Überschrift, die das Blatt der zugehörigen Nachricht auf der Titelseite gegeben hat: