Das Gute an und für Henryk M. Broder ist, dass er wenigstens kein Amt hat, von dem er zurücktreten könnte, wenn sich herausstellt, dass er in einem Land lebt, das es verfassungsrechtlich erlaubt, ihn „Pornoverfasser“ zu nennen. Und im Moment sieht es danach aus. Das Berliner Landgericht hat Broders Klage gegen Evelyn Hecht-Galinski abgewiesen. Sie…